| 1. |
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist - bereit gestellt ist. Die in Rechnung gestellten Forderungen sind bei Kursbeginn fällig. Ausnahmen sind nicht möglich.
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| 2. |
Der Gastbetrieb ist verpflichtet, dem Gast Schadenersatz zu leisten, falls er die Leistung nicht bereitstellt. Die VVV Service GmbH hilft bei der Klärung der Ansprüche.
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| 3. |
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise die VVV Service GmbH sowie die Gastbetriebe und soweit er Teilnehmer der Akademie Henssler ist, diese unverzüglich zu benachrichtigen.
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| 4. |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt der Abmeldung gutgeschrieben werden. Die Abrechnung erfolgt tageweise.
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| 5. |
Bei allen Gutschriften werden 15 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 50,00 Euro als anteilige Verwaltungskosten abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.
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